Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - L 2 AL 41/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 129 Nr 1 SGB 3, § 130 SGB 3, § 131 Abs 1 SGB 3
Berechnung des Arbeitslosengeldes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 08.05.2008 - S 5 AL 150/06
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - L 2 AL 41/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R
Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - L 2 AL 41/08
Ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum liegt vor, wenn das erarbeitete Arbeitsentgelt vollständig errechnet ist, so dass es ohne weiteres an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, zuletzt Urteil vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 89/99 R - zitiert nach juris).Das BSG hat ausdrücklich betont, dass sich an der Festlegung des Bemessungsrahmens und des Bemessungszeitraums unter Beachtung nur der abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume durch den Wandel der Rechtsprechung zum Zuflussprinzip (von der strengen zur modifizierten Zuflusstheorie, nach der auch Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist, auf dass bereits im Bemessungszeitraum ein Anspruch bestand, der aber erst nach Ende des Bemessungszeitraums erfüllt wird) nichts geändert hat (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 89/99 R - zitiert nach juris).
- BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - L 2 AL 41/08
Eine unbillige Härte in diesem Sinne liegt erst dann vor, wenn ohne Prüfung der individuellen Gründe für die Veränderung der Einkommenshöhe das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10% erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteigt (BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R - zitiert nach juris).